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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 1 R 63/13   

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https://dejure.org/2015,104041
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 1 R 63/13 (https://dejure.org/2015,104041)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.04.2015 - L 1 R 63/13 (https://dejure.org/2015,104041)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. April 2015 - L 1 R 63/13 (https://dejure.org/2015,104041)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 1 R 63/13
    Zum echten Unternehmerrisiko werde dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt werde und zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfielen oder früher getätigte Investitionen brach lägen (Hinweis auf Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - und vom 2. September 2011 - L 4 R 1036/10 - und Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 R 1036/10

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 1 R 63/13
    Zum echten Unternehmerrisiko werde dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt werde und zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfielen oder früher getätigte Investitionen brach lägen (Hinweis auf Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - und vom 2. September 2011 - L 4 R 1036/10 - und Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 1 R 63/13
    Zum echten Unternehmerrisiko werde dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt werde und zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfielen oder früher getätigte Investitionen brach lägen (Hinweis auf Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - und vom 2. September 2011 - L 4 R 1036/10 - und Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08).
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